FAQ

Ich habe die BM abgebrochen. Darf ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einsteigen?

Wenn Sie innerhalb von zwei Kalenderjahren in den Lehrgang der BM 2, derselben Ausrichtung, eintreten möchten, können Sie einen prüfungsfreien Eintritt beantragen. Melden Sie sich für die Aufnahmeprüfung an und stellen Sie einen Antrag für einen prüfungsfreien Eintritt. Legen Sie Ihr letztes BM-Zeugnis bei. Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen schriftlich beantworten.

Was ist, wenn ich den BM-Abschluss nicht bestehe?

Wenn Sie das Qualifikationsverfahren bestehen, erhalten Sie das Fähigkeitszeugnis trotzdem.

Sie können den BM-Abschluss repetieren. Dies muss innerhalb der drei darauffolgenden Jahre geschehen. Melden Sie sich für die Repetition jeweils bis zum Beginn der Sommerferien bei der BM-Schulleitung, sie werden dann weitere Informationen zur Repetition erhalten.

Beachten Sie, dass der BM-Abschluss nur einmal repetiert werden kann.

Was ist, wenn ich das QV nicht bestehe, den BM-Abschluss jedoch schon?

Dann erhalten Sie das BM-Zeugnis erst dann, wenn Sie das QV erfolgreich nachgeholt haben. Bitte Informieren Sie uns und senden Sie uns eine Kopie Ihres Fähigkeitszeugnisses zu.

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